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Die Richterbank unter den Fahnen der Alliierten.
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"Feinde freiwillig dem Richtspruch des Gesetzes übergeben"

Die Legitimität des Internationalen Militärtribunals (IMT) wurde bereits vor seiner Entstehung kontrovers diskutiert. Schließlich gab die Entdeckung der europaweit begangenen Verbrechen des NS-Staates selbst den Ausschlag zum Versuch einer gemeinsamen juristischen Aufarbeitung. Die Verbrechen, die zwischen 1939 und 1945 von deutschem Boden ausgegangen waren, stellten sich als so überdimensional und derart moralisch verwerflich dar, dass das internationale Gefühl für Gerechtigkeit und die Kraft einer unabhängigen Rechtsprechung ungleich stärker verletzt worden wäre, wenn diese Verbrechen nicht gerichtlich geahndet worden wären.

Der US-Hauptankläger Bundesrichter Robert H. Jackson hob in seinem Eröffnungsplädoyer auf die Beweggründe der vier Anklagestaaten ab:

"Es ist eines der bedeutsamsten Zugeständnisse, das die Macht jemals der Vernunft eingeräumt hat, dass vier große Nationen, erfüllt von ihrem Siege und schmerzlich gepeinigt von dem geschehenen Unrecht, nicht Rache üben, sondern ihre gefangenen Feinde freiwillig dem Richtspruch des Gesetzes übergeben".